Rechtsanwalt Thomas M. Amann ist als Inhaber der Kanzlei seit vielen Jahren in der sehr speziellen Rechtsthematik Luftsicherheitsrecht tätig und verfügt hierin über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnis im Zuverlässigkeitsrecht und Luftsicherheitsrecht, insbesondere im Umgang mit Luftsicherheitsbehörden.sowie im Umgang mit Arbeitgebern aus der Luftfahrtbranche.
Im Zuverlässigkeitsverfahren stehen der Betroffene oder das betroffene Unternehmen den Luftsicherheitsbehörden oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem zu einer Durchsuchung, einem Flugverbot, oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber, befindet sich der Betroffene häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Amann ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern spezialisiert auf dem Gebiet des Luftrechts beratend und in der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Anhörungsverfahren und Klageverfahren sowie in Eilverfahren regional und bundesweit tätig.
Daneben vertritt sie ihre Mandanten in jeglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Luftsicherheit gegenüber Arbeitgebern und führt Kündigungsschutzklageverfahren bei Kündigungen für sie durch.
Soweit gegen Inhaber der Zuverlässigkeit noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft läuft, vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Thomas M. Amann als Inhaber der Kanzlei seit 2004 auch in den Bereichen Strafrecht und Strafverteidigung. Auch in diesen Verfahren ist er spezialisiert tätig und verfügt hierin über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnisse im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
Rechtsanwalt Amann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und vertretungsberechtigt an allen deutschen Oberlandesgerichten sowie in Strafsachen beim Bundesgerichtshof (BGH).
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