Für Sie vor Ort

 

Liebigstraße 24

64646 Heppenheim

 

E-Mail

anwalt@züp.eu

 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 160 555 7 88 0

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

 

24h Notfall Messagebox unter 07143 720 81 04 oder

WhatsApp

0160 555 7 88 0

Veröffentlichungen von RA Amann (Auszug)

 

Berufe aus der Luftfahrt im Ermittlungsverfahren

Anspruchsvoll für den Rechtsanwalt – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz

Zuverlässigkeit ZUP / ZÜP nach dem Luftsicherheitsgesetz trotz Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren?

ZUP & LuftSiG - Probleme durch Strafverfahren bei Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz

Änderung und Verschärfung Gesetz Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)

Zuverlässigkeit ZUP ZÜP nach § 7 LuftSiG trotz Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen in den letzten 5 Jahren?

Neuantrag auf Zuverlässigkeit ZUP ZÜP nach § 7 LuftSiG auch schon vor 1 Jahr Wartezeit möglich?

Wenn die Luftsicherheitsbehörde anruft… Informationen für Arbeitgeber in Zuverlässigkeitsverfahren nach § 7 LuftSiG

ZÜPZUP & Vorwurf verfassungsfeindliche Bestrebungen

 

 

Das Führungszeugnis

§ 30a BZRG - Das neue erweiterte Führungszeugnis

Praxis Rechtsanwalt Strafrecht & Strafverteidigung: § 39 BZRG - Löschung von einem Eintrag im Führungszeugnis

Änderung beim Führungszeugnis und Verschärfung in Mainz bei Besitz von Kinderpornographie nach § 184b StGB

Durch eine Einstellung nach § 153a StPO ins Führungszeugnis? - Tips zum Umgang mit einem "153a-Angebot"

Durch den Strafbefehl ins Führungszeugnis? Ist ein Einspruch sinnvoll? - Tips zum Umgang mit dem Strafbefehl

 

 

Weitere Veröffentlichungen

https://www.openpr.de/pressemitteilungen/rechtsanwalt-thomas-m-amann-0035731/

 

 

Druckversion | Sitemap
© RA Thomas M. Amann